Eine Einheit Psychotherapie dauert 50 Minuten und kostet zwischen 100 - 105€.
Für Selbstzahlende Patient*innen können die Kosten für die Psychotherapie auch über die sogenannte Zuschussregelung minimiert werden.
Voraussetzung dafür ist eine „krankheitswertige Störung“, die mittels ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) klassifiziert wird.
Um einen Zuschuss zu erhalten, muss primär eine ärztliche Bestätigung (datiert vor der 2. Therapiesitzung) vom Patienten/der Patientin eingeholt werden. Sie erhalten einen Überweisungsschein beim Erstgespräch, den Sie in weiterer Folge mit der ersten saldierten Honorarnote beim Sozialversicherungsträger einreichen. Eine Kopie der Überweisung bleibt beim Patienten/der Patientin und eine Kopie ergeht an die behandelnde Psychotherapeutin.
Anschließend erhalten Sie vom jeweiligen Leistungsträger einen Zuschuss in stark unterschiedlicher Höhe:
Für Versicherte der SVS-GW werden € 40,-, für jene der ÖGK € 28,- bzw. BVAEB (BVA und EB) € 40,-, der SVS-LW € 50,- der KUF Tirol € 65,- je psychotherapeutischer Arbeitseinheit (50 Minuten) rückerstattet.
Wenn die Teilnahme an einer vereinbarten Therapiestunde nicht möglich ist, bitte ich Sie, dies 48 Stunden vorher bekannt zu geben, da die Stunde ansonsten in Rechnung gestellt werden muss, weil sie nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.